20.06.2011
Ständerat für Steuerabzug von 12'000 Franken pro Jahr für Aus-/Weiterbildung
Wer sich aus- und weiterbildet, soll dafür 12'000 Franken im Jahr von der direkten Bundessteuer abziehen können. Der Ständerat hat die entsprechende Vorlage am Donnerstag mit 24 zu 4 Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat hatte im März einen Abzug von 6'000 Franken gewollt.
Das neue Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten vereinfacht das Steuersystem. Der bisherige Unterschied zwischen Aus- und Weiterbildung sowie freiwilliger oder erzwungener Umschulung fällt dahin. Zudem entfällt, dass Personen, die sich für ihren beruflichen Aufstieg qualifizieren, keine Steuerabzüge machen können.
Dem Ständerat war der abzugsberechtigte Gesamtbetrag der Kosten von 6'000 Franken zu tief. Auf Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben verdoppelte er den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag auf 12'000 Franken. Die Ratsmehrheit argumentierte, mit 12'000 Franken Abzug seien mindestens 90 Prozent aller Aus- und Weiterbildungen abgedeckt. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs nach wie vor frei festlegen.
Gemäss dem Dachverband für Weiterbildung wurden 2009 in der Schweiz 5,3 Milliarden Franken für die Weiterbildung ausgegeben. Über die Hälfte der Teilnehmenden berappten dabei ihre Kosten selbst. Aus dem «Bildungsbericht der Schweiz 2010» geht hervor, dass sich vier von fünf Menschen weiterbilden.
(Medienmitteilung des Parlaments vom 16.06.2011)
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