Weiterbildung

 

CAS Erbrecht

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Fünf Wochenenden (Donnerstagnachmittag bis Samstag; 120 Stunden)
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7 Monate
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Certificate of Advanced Studies UZH in Erbrecht (10 ECTS)
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Teilnahmevoraussetzung ist eine überdurchschnittliche Berufserfahrung
im Erbrecht. Der Nachweis dieser Erfahrung wird für Anwältinnen und
Anwälte mit der Beschreibung von mindestens 10 anonymisierten
erbrechtlichen Fällen aus der eigenen Praxis sowie einer in der Regel
mindestens fünfjährigen praktischen Tätigkeit erbracht (vgl. www.
fachanwaltsav.ch).
Die universitäre Ausbildung richtet sich aber auch an Juristinnen und
Juristen, welche nicht Mitglieder des SAV sind, jedoch vergleichbare
Qualifikationen nachweisen können.
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CHF 13‘500.–
Inklusive Kursunterlagen, Pausenverpflegung und Prüfung; exklusive Hauptmahlzeiten und Hotelkosten für externe Blockwochenenden
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Universität Zürich, Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Breitschmid
Rämistrasse 74/4, 8001 Zürich
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+41 (0)44 634 48 42
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+41 (0)44 634 43 40
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spezialisierung.erbrecht@rwi.uzh.ch
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Die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Luzern und
Zürich führen in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Anwaltsverband
einen Spezialisierungskurs im Erbrecht durch. Für die
Mitglieder des SAV stellt die erfolgreiche Absolvierung dieses Kurses
eine der Voraussetzungen dar, um den Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin
SAV Erbrecht» zu erlangen.
Der Studiengang ermöglicht eine vertiefte theoretische und praktische
Auseinandersetzung mit dem Erbrecht und angrenzenden Fachgebieten
(Ehegüterrecht, Steuerrecht, internationale Nachlassplanung etc.) und
den Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden über Aspekte der
forensischen wie beratenden Mandatführung.
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Daten 30.08.2012
Studienbeginn: September 2012

Anmeldeschluss: 31.03.2012