Anrechenbarkeit
Diese drei Kurse werden unabhängig voneinander gebucht und die entsprechenden
Kursgebühren dafür beglichen. Das Angebot findet sich auf www.zrm.ch.
Sollte man einen oder mehrere dieser Einzelkurse vor der Anmeldung zum CAS
ZRM-Training absolviert haben und liegt dies nicht mehr als vier Jahre zurück, so kann
man sie sich unter Vorweisung der Teilnahmebestätigung anrechnen lassen. Damit ein
Modul als erfüllt betrachtet werden kann, muss der erforderliche Leistungsnachweis, falls
nicht vorhanden, nachträglich noch erbracht werden.
Es ist auch möglich, sich Kurse anrechnen zu lassen, die nicht an der Universität Zürich
absolviert wurden. Voraussetzung ist, dass der einzelne Kurs eine Dauer von mindestens
15 Stunden aufwies und von einer/einem zertifizierten ZRM-Trainerin/ZRM-Trainer
geleitet oder supervidiert wurde.
Aufbaukurse 1 und Aufbaukurse 2 können nur dann angerechnet werden, wenn sie von einer/einem zertifizierten ZRM-Trainerin/ZRM-Trainer, die/der Mitglied der Ausbildungskommission ist, geleitet wurden.

