Zulassungskriterien
Zugelassen sind Personen mit
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Ausbildung
- und Berufserfahrung
In Ausnahmefällen können Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation sowie entsprechender Berufserfahrung zugelassen werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studiengangleitung „sur dossier“.
Sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zuhanden der Programmleitung (über das Sekretariat) ein Gesuch um Aufnahme stellen.

