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KESB: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in der Praxis |
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Daten |
Mittwoch, 23. September 2026, 9.15 – 16.30 Uhr Anmeldung bis 23. August 2026 KURS FINDET STATT |
Kursleitung |
Petra Kropf Giger, Rechtsanwältin; Rechtsdienst der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich; Dozentin Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW |
Zielpublikum |
Lehrpersonen für Wirtschaft und Recht sowie weitere Interessierte |
Beschreibung |
Thema Die Weiterbildung vermittelt einen Überblick über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und zeigt die Umsetzung des Rechts sowie die Bedeutung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Subsidiarität in der Praxis auf. Im Bereich Erwachsenenschutz werden gesetzliche Vertretungsrechte, eigene Vorsorge sowie behördliche Massnahmen behandelt, insbesondere Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Beistandschaften und fürsorgerische Unterbringung. Gleichzeitig werden wichtige Zusammenhänge zur Handlungsfähigkeit dargelegt. Im Bereich Kindesschutz werden insbesondere Massnahmen zum Schutz von Kindern bei Kindswohlgefährdung sowie die Gefährdungsmeldung beleuchtet. Anhand von Beispielen – auch mit Bezug zum Schulalltag – werden Vorgehen und Zusammenarbeit in der Praxis veranschaulicht. Thematische Anknüpfungen zu dieser Weiterbildung finden sich im Unterricht sowohl im Familien- als auch im Personenrecht. Inhalte und Ziele – Grundsätze des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts – Organisation einer KESB / Verfahren – Beistandschaften und Fürsorgerische Unterbringung – Selbstbestimmung: Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung – Bedeutung von Handlungsfähigkeit (inkl. höchstpersönliche Rechte) / Urteilsfähigkeit – Kindesschutzmassnahmen – Gefährdungsmeldungen / Zusammenarbeit Methoden – Inputreferat – Diskussionen / Fragen – Fallbesprechungen – Gruppenarbeit |
Anzahl Teilnehmende |
14 – 24 Personen |
Kosten |
CHF 340.– |
Kursort |
Zentrum für Weiterbildung UZH, Schaffhauserstrasse 228, 8057 Zürich |
Anmeldung |
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