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Allgemeine Informationen

Die Mitarbeitenden sind grundsätzlich selbst für ihre Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Im Rahmen der Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) können mit der oder dem Vorgesetzten Entwicklungs- und Lernziele festgelegt und individuelle Weiterbildungsmassnahmen vereinbart werden. Die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen Personal unterstützen die Vorgesetzten und Mitarbeitenden gerne bei der Frage von Schulungsmassnahmen sowie bei der Wahl der internen und externen Weiterbildungsangebote. Die Weiterbildung für Mitarbeitende wird gemäss dem Reglement betreffend die Kostenübernahme und Rückerstattungspflicht von Aus- und Weiterbildungen für Angestellte der Universität Zürich finanziert. Sie finden dieses Reglement auf der Website der Abteilung Personal.

Weiterführende Informationen

Kostenübernahme von Weiterbildungen

Das Reglement ist auf der Website der Abteilung Personal abrufbar.

Weitere Angebote

Verschiedene Abteilungen der Zentralen Dienste der UZH bieten zusätzliche Kurse und Schulungen zu ihren Themenbereichen an. Die entsprechende Übersichtsseite finden Sie hier:

Kontakt

Universität Zürich, Weiterbildung
Dr. Birgit Beck-Heppner
Hirschengraben 84
8001 Zürich