Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH Weiterbildung

Zulassungsbedingungen

Master of Advanced Studies-Studiengänge sowie Diplom- und Zertifikatsstudiengänge richten sich an Personen mit einem Hochschulabschluss (einer Uni, FH oder PH) und Praxiserfahrung. Ein Abschluss eines Nachdiplomstudiums zählt nicht als regulärer Universitäts- oder Fachhochschulabschluss.

In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung «sur dossier» aufgenommen werden.

Weiterbildungskurse dauern nur einzelne Tage und stehen in der Regel allen Interessierten offen. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Bewerbung mit Fachhochschulabschluss

Als Fachhochschulen gelten die im Swiss Education Research Network aufgeführten Schulen.

Bewerbung mit ausländischem Universitätsabschluss

Die Universität Zürich hat eine Zulassungsstelle für Studierende mit ausländischer Vorbildung, diese ist jedoch nicht zuständig für Abklärungen, welche die Weiterbildung betreffen. Es liegt daher in der Kompetenz der Verantwortlichen des Studienganges, nach Prüfung der Unterlagen zu entscheiden, ob ein Abschluss einer ausländischen Universität als regulärer Universitätsabschluss (Master, Lizentiat, Diplom) akzeptiert wird oder nicht.

Länder der Lissabon Konvention

Grundsätzlich sind reguläre Universitätsabschlüsse derjenigen Länder gültig, welche die Lissabon Konvention unterschrieben haben. Allerdings können auch bei diesen Universitäten weitere Abklärungen nötig sein. So muss die Universität in dem betreffenden Land akkreditiert sein und es muss die Möglichkeit bestehen, im Fach des Abschlusses ein Doktoratsstudium zu absolvieren. Informationen dazu gibt es bei der International Association of Universities (IAU), bei Euridyce (EACEA), beim ENIC-NARIC-Netzwerk oder beim Informationssystem zur Annerkennung ausländischer Abschlüsse (anabin). Es bleibt den Verantwortlichen des Studiengangs aber in jedem Fall vorbehalten, weitere Zusatzqualifikationen zu verlangen (z. B. Berufspraxis, Deutschkurs o. Ä.).

Übrige Länder

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Universitätsabschluss eines Landes, welches diese Konvention nicht unterschrieben hat, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Informationen über die Universität einholen (IAU, University Directory Worldwide oder anabin). Ist diese Universität akkreditiert? Besteht die Möglichkeit, zu promovieren?
  2. Informationen über das Bildungssystem in diesem Land einholen.
  3. Bei inhaltlichen Annerkennungsfragen mit den zuständigen Fakultäten Kontakt aufnehmen.
  4. Im Zweifelsfall kann die Zulassungsstelle für Studierende mit ausländischer Vorbildung oder die Informationsstelle von swissuniversities für Anerkennungsfragen angefragt werden.